Zwei M�nner, die im Verdacht stehen, dem Staat in der Corona-Krise Schutzmasken von minderer Qualit�t untergejubelt zu haben, m�ssen sich nach langem juristischem Hin und Her nun vor dem Landgericht N�rnberg-F�rth verantworten. Die Anklage lautet auf Betrug und versuchten Betrug. Die M�nner aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz sollen in der Hochphase der Corona-Pandemie in gro�em Stil Schutzmasken aus China beschafft und sie an das bayerische Landesamt f�r Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weiter verkauft haben.
Das Landgericht N�rnberg-F�rth hatte die Anklage zun�chst abgelehnt, weil nicht hinreichend Wahrscheinlichkeit auf eine Verurteilung der zwischenzeitlich auch inhaftierten M�nner bestehe, wie es damals zur Begr�ndung hie�. Die Staatsanwaltschaft war aber mit ihrem Widerspruch gegen diese Entscheidung beim Oberlandesgericht erfolgreich. Nun muss das Landgericht den Fall vom 12. September an verhandeln. Die 16. Strafkammer hat Verhandlungstermine bis zum 12. Dezember angesetzt.
Laut Anklage soll knapp die H�lfte der f�r die Verteilung an Krankenh�usern und in Katastrophenschutzeinrichtungen zum medizinischen Gebrauch bestimmten FFP2-Masken chinesischer Herstellung nicht der vereinbarten Qualit�t entsprochen haben. Die Angeklagten h�tten dies zumindest billigend in Kauf genommen. Das Landgericht hatte zun�chst die Quote der schadhaften Masken deutlich niedriger gesehen als die Staatsanwaltschaft und einen nachweisbaren Betrugsverdacht infrage gestellt.
Das Oberlandesgericht hingegen sieht diesen Verdacht nun durchaus als gegeben an. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von einem Schaden in H�he von rund zwei Millionen Euro aus, der dem LGL entstanden ist. Zus�tzlich sollen die beiden M�nner noch rund 12 000 Masken an Apotheken und andere Abnehmer verkauft haben, als sie bereits vom chinesischen Hersteller aufgefordert worden waren, die Ware wegen nicht gesicherter Qualit�t zu vernichten.